KIUrious
Vom Stillstand zum Dialog: Eine neue Phase in den ungarisch-ukrainischen Beziehungen?
Nach Jahren der Spannungen um die Rechte der ungarischen Minderheit in der südwestukrainischen Region Transkarpatien haben sich Budapest und Kyjiw Anfang Juni auf eine Einigung verständigt. Kurz darauf eröffnete die Europäische Union mit der Ukraine das erste Verhandlungscluster für den Beitrittsprozess. Im Interview erläutert KIU-Fellow Katalin Kovály die Hintergründe des langjährigen Streits, was konkret vereinbart wurde und was dies für die bilateralen Beziehungen der beiden Länder bedeuten könnte.

Physikunterricht an einer Schule für Schüler der ungarischen Minderheit. Der Unterricht und die Lehrbücher finden auf Ungarisch statt. Berehove, 26. Januar 2024. (IMAGO/Le Pictorium)
Anfang Juni haben sich Ungarn und die Ukraine in der Frage der Rechte der ungarischen Minderheit in Transkarpatien auf eine Einigung verständigt. Was ist der Kern dieses langjährigen Konflikts?
Im Zentrum des Streits steht ein langjähriger Disput darüber, wie die Förderung der Staatssprache mit dem Schutz von Minderheitenrechten in Einklang zu bringen ist. In der Ukraine zielten die nach 2014 eingeführten Sprach- und Bildungsreformen vor allem darauf ab, den Gebrauch des Russischen zurückzudrängen. Sie betrafen jedoch auch andere Minderheitengruppen, darunter die ungarische Gemeinschaft. Während die Rolle des Ukrainischen als Staatssprache gestärkt wurde, schrumpften die Möglichkeiten, Minderheitensprachen im Bildungswesen und im öffentlichen Leben zu verwenden.
In den vergangenen Jahren wurde die Situation der ungarischen Minderheit und das Thema Minderheitenrechte angesichts der sich verschlechternden Beziehungen zwischen Budapest und Kyjiw zunehmend politisiert. Unter Verweis auf besagte sprach- und bildungspolitische Maßnahmen – etwa das Bildungsgesetz von 2017 oder das Sprachgesetz von 2019 – bremste die ungarische Regierung über Jahre hochrangige EU-Ukraine-Konsultationen aus. Der Streit belastete die bilateralen Beziehungen über mehr als ein Jahrzehnt erheblich, da die Positionen beider Seiten weit voneinander entfernt blieben, was zu seiner langen Dauer beitrug.
Gleichzeitig lehnte Ungarn militärische Unterstützung für die Ukraine nach Beginn der russischen Vollinvasion ab. In der Praxis war die Politik allerdings differenzierter: Nach 2022 erleichterte Ungarn die Einreise ukrainischer Staatsbürger*innen über die ungarische Grenze, nahm Zehntausende Geflüchtete auf, leistete humanitäre Hilfe für die Ukraine und unterstützte die EU-Sanktionen gegen Russland, äußerte dabei jedoch wiederholt Kritik an ihnen. Diese Doppelnatur, konfliktreiche Rhetorik mit einer konstruktiveren Politik in der Praxis, prägte Ungarns Kurs während dieser gesamten Zeit; auch 2022, als Ungarn der Verleihung des EU-Kandidatenstatus an die Ukraine mittrug. Mit dem Regierungswechsel kam neue Bewegung in die seit Jahren andauernden Verhandlungen zwischen Ungarn und der Ukraine.
Anfang Juni gaben Ungarn und die Ukraine eine Einigung bekannt, die den langjährigen Streit über die Recht der ukrainischen Minderheit beigelegen. Was sind die zentralen Neuerungen dieser Einigung, und was bedeutet sie für die bilateralen Beziehungen der beiden Länder?
Wichtig ist festzuhalten: Bei der jüngsten Einigung geht es im Grunde nicht um die Gewährung neuer Rechte, sondern um die Wiederherstellung von Rechten, die zuvor bereits bestanden hatten. Die genauen Details der Vereinbarung sind zwar noch nicht öffentlich gemacht worden, doch ist bekannt, dass den Verhandlungen jener Elf-Punkte-Vorschlag zugrunde lag, der ursprünglich von der Regierung Orbán formuliert wurde. Über diese Punkte wird bereits seit ihrer Aufnahme in den Verhandlungsrahmen für den EU-Beitritt der Ukraine im Jahr 2024 verhandelt.
Bereits in den vergangenen Jahren gab es gewisse Fortschritte bei den Minderheitenrechten, darunter Gesetzesänderungen, die den Schulunterricht auf Ungarisch betrafen. Diese Schritte verbesserten die bilateralen Beziehungen damals jedoch nicht. Mehrere Fragen blieben bis vor kurzem ungelöst und sind nun offenbar adressiert worden. Sie betreffen den ungarischsprachigen Unterricht, den Sprachgebrauch in Schulen und der öffentlichen Verwaltung, die freie Verwendung ungarischer Nationalsymbole sowie verschiedene kulturelle und politische Rechte. So wurde laut Angaben der ungarischen Regierung garantiert, dass in Gemeinden, in denen Ungar*innen mindestens zehn Prozent der Bevölkerung stellen, automatisch Regelungen für zweisprachige Beschilderung, die Verwendung nationaler Symbole sowie den Gebrauch des Ungarischen bei Kultur- und Sportveranstaltungen gelten.
Die maßgeblichen demografischen Schwellenwerte basieren allerdings auf den Daten der letzten ukrainischen Volkszählung von 2001. Das kommt der ungarischen Minderheit zugute, deren Zahl seither rückläufig ist. Den jüngsten amtlichen Zensusdaten zufolge lebten zu dem Zeitpunkt rund 150.000 Ungar*innen in Transkarpatien, was etwa lediglich 0,3 Prozent der ukrainischen Gesamtbevölkerung entspricht. Aktuell liegen nur Schätzungen vor, wonach die Gemeinschaft heute auf etwa 100.000 Personen geschrumpft ist.
Bedeutsam ist zudem, dass die Europäische Union die Umsetzung der Minderheitenrechtszusagen zu einem festen Bestandteil des Beitrittsprozesses der Ukraine gemacht hat: Der ukrainische Aktionsplan für die Rechte nationaler Minderheiten muss die Ergebnisse der ungarisch-ukrainischen Beziehungen widerspiegeln. Dies ermöglichte es, am 15. Juni 2026 das erste Verhandlungscluster für die Ukraine zu eröffnen. Darüber hinaus müssen diese Zusagen erst noch in ukrainisches Recht überführt und von der Werchowna Rada verabschiedet werden, bevor sie ihre volle Rechtswirkung entfalten.
Mit der Einigung wurde eines der zentralen Hindernisse für die Eröffnung der EU-Beitrittsverhandlungen der Ukraine ausgeräumt. Markiert dieser Schritt die Beilegung eines langjährigen bilateralen Konflikts, oder bestehen grundlegende Spannungen zwischen Ungarn und der Ukraine fort?
Péter Magyar und die Tisza-Partei haben eine merklich andere Rhetorik gewählt als die vorherige Fidesz-Regierung. Auch die Fidesz-Administration unterstützte zwar die territoriale Integrität der Ukraine, doch Tisza bezeichnet Russland deutlicher als Aggressor und verurteilt russische Angriffe gegen die Ukraine konsequenter.
Anfang Juni hat die Regierung Magyar ihre bisherige Blockadehaltung gegenüber der Europäischen Friedensfazilität aufgegeben – einem der zentralen Instrumente der EU zur Finanzierung von Militärhilfe für die Ukraine. Die Regierung Orbán hatte diese Position fast zwei Jahre lang aufrechterhalten. Gleichzeitig unterstützt Péter Magyar kein beschleunigtes Beitrittsverfahren für die Ukraine. Nach seiner Auffassung wäre dies unfair gegenüber den Beitrittskandidaten des Westbalkans, etwa Albanien und Serbien, die bereits deutlich länger auf eine Mitgliedschaft warten. Seiner Position nach sollten die Westbalkanstaaten und die Ukraine den Beitrittsprozess nach denselben Grundsätzen und Bedingungen durchlaufen.
Meiner Einschätzung nach hat keines der beiden Länder ein Interesse daran, die Beziehungen weiterhin belastet zu halten. Die neue Vereinbarung könnte ein neues Kapitel in den ukrainisch-ungarischen Beziehungen aufschlagen, die in den vergangenen Jahren einen historischen Tiefpunkt erreicht hatten. Nach seiner Wahl erklärte Péter Magyar, er wolle offene Streitfragen mit den Nachbarländern Ungarns, einschließlich der Ukraine, lösen und eine konstruktive Nachbarschaftspolitik verfolgen. Eine ähnliche Bereitschaft zur Normalisierung der Beziehungen ist auch auf ukrainischer Seite erkennbar.
Auch aus der Perspektive der ungarischen Gemeinschaft in Transkarpatien ist es eine positive Entwicklung, wenn die Ukraine und Ungarn ihre Beziehungen normalisieren und Konfrontation durch konstruktiven Dialog ersetzen können. Trotzdem würde ich die gegenwärtige Einigung eher als bedeutenden Schritt nach vorn betrachten denn als endgültige Lösung aller bilateralen Streitfragen. Zwar wurden bei den Minderheitenrechten wichtige Fortschritte erzielt, doch könnten in künftigen Phasen der europäischen Integration der Ukraine sowie bei bestimmten sicherheitspolitischen Fragen erneut unterschiedliche Positionen zutage treten.
Katalin Kovály ist Research Fellow am HUN-REN Geographischen Institut in Budapest und Assistenzprofessorin an der Transkarpatischen Ungarischen Hochschule Ferenc Rákóczi II. Ihre Forschung konzentriert sich auf ethnische und Wirtschaftsgeografie, insbesondere in Transkarpatien, sowie auf transnationale Prozesse in der ukrainisch-ungarischen Grenzregion.